Zum Thema Planfeststellungsverfahren L 597 (Brücke)

Fraktion

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause befaßte sich der Gemeinderat mit der Verlängerung der Planfeststellung zur L 597. Wie bekannt ist, würde der festgestellte Plan am 22. Februar 2015 außer Kraft treten, da mit seiner Durchführung nicht begonnen wurde.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte als Baulastträger beantragt, die Geltungsdauer um fünf Jahre zu verlängern. Die Gemeinde kann noch bis zum 4. September Einwendungen erheben. In der Sitzung selbst hatte sich die SPD-Fraktion klar gegen eine Verlängerung ausgesprochen und wichtige Argumente augeführt. Zwischenzeitlich hat mit Schreiben vom 29. Juli unsere Fraktion bei der Verwaltung weitere Punkte nachgereicht, von denen wir überzeigt sind, dass diese stichhaltig sind und bei der erneuten Prüfung standhalten. Diese Punkte werden wir an dieser Stelle in loser Abfolge veröffentlichen.

"Diese Teillösung, die mit dem jetzt vorliegenden Verlängerungsantrag unverändert weiter gelten soll, schafft mehr Probleme als sie beseitigt. So geht die Planung von dem Schienenbetrieb der RNV Linie 5 der Jahre vor 2000 aus. Inzwischen ist jedoch aufgrund des 10 Minuten Taktes die Taktfrequenz der OEG-Trasse verdoppelt, was zwangsläufig auch zu einer Verdoppelung der Wartezeiten mit entsprechendem Rückstau am Schienenübergang nach Seckenheim führt. Dies ist im Verkehrsgutachten der Planfeststellung nicht berücksichtigt und muss deshalb aus unserer Sicht nochmals überprüft werden. Viel belächelt und doch so immens wichtig: Der Eingriff in das FFH-Gebiet "Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim" ist neu zu bewerten und zu minimieren. Neben anderen Arten ist insbesondere die Zauneidechse zu nennen, die genauso geschützt ist wie der Feldhamster und in dieser Gegend heimisch ist, jedoch bisher im Planfeststellungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden hat".