Zum Thema Planfeststellungsverfahren L 597 (Brücke)

Fraktion

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause befaßte sich der Gemeinderat mit der Verlängerung der Planfeststellung zur L 597. Wie bekannt ist, würde der festgestellte Plan am 22. Februar 2015 außer Kraft treten, da mit seiner Durchführung nicht begonnen wurde. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte als Baulastträger beantragt, die Geltungsdauer um fünf Jahre zu verlängern. Die Gemeinde kann noch bis zum 4. September Einwendungen erheben.

In der Sitzung selbst hatte sich die SPD-Fraktion klar gegen eine Verlängerung ausgesprochen und wichtige Argumente augeführt. Zwischenzeitlich hat unsere Fraktion mit ihrem Schreiben vom 29. Juli bei der Verwaltung weitere Punkte nachgereicht, von denen wir überzeigt sind, dass diese stichhaltig sind und bei der erneuten Prüfung standhalten. Diese Punkte werden wir an dieser Stelle in loser Abfolge veröffentlichen. 

"Das Planfeststellungsverfahren legt in der Planfeststellung nicht die Werte des Nationalen Verkehrslärm-Schutzpakets zu Grunde, wie es von der Bundesregierung bereits 2009, also nach dem Planfeststellungsverfahren verabschiedet wurde, sondern basiert weiter auf den alten Grenzwerten. Die Angaben des Verkehrsministeriums zeigen, dass die Straße über den Richtwerten für Bundesfernstraßen liegt. Hier gilt für Landstraßen Analoges. Nach dem Gutachten ist eine Senkung der Genzwerte um 3 db(A) nicht erforderlich, da die Planung genau am Grenzwert ausgerichtet ist. Anbei werden die maßgeblichen Informationen des BMVI zum Lärmschutzpaket dargelegt:
Das Verkehrslärmschutzpaket wurde 2009 aktualisiert. Das NATIONALE VERKEHRSLÄRM-SCHUTZPAKET II vom 27.08.09 enthält erstmals quantitative Lärmminderungsziele. Für die Entlastung der Lärmbrennpunkte soll die Lärmbelästigung bis zum Jahr 2020 um bis zu 30% im Straßenverkehr reduziert werden. Für einen besseren Lärmschutz an Bundesfernstraßen sollen die Werte, die eine Lärmsanierung an Bundesfernstraßen auslösen, um 3 dB(A) gesenkt werden. Schon bei geringerem Verkehrsaufkommen als bisher werden die Anwohner künftig durch Lärmschutzwälle und -wände entlastet. Zudem wird der Lärmsanierungsbedarf durch Ausbauvorhaben beseitigt, bei denen die anspruchsvollen Grenzwerte der Lärmvorsorge einzuhalten sind. Ein Ausbau führt daher oft zu einer Verbesserung der Lärmsituation. Im bisherigen Planfeststellungsverfahren ist ein aktiver Lärmschutz nicht vorgesehen".