Kommt eine Klage gegen die Bürgermeisterwahl?

Presseecho

Maaß und Özdemir überlegen noch / Auszüge aus dem Bescheid
Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat die Anfechtungen der Bürgermeisterwahl durch Karl-Heinz Maaß und Sedat Özdemir abgelehnt (wir berichteten in unserer gestrigen Ausgabe). Nun bleibt beiden noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einzulegen. "Wir sind am Nachdenken", erklärte Karl-Heinz Maaß dem "Mannheimer Morgen" am 2.11.2007 auf die Frage, ob er klagen wird.

Auch Sedat Özdemir wusste gestern noch nicht, ob er diesen Schritt geht: "Ich kann das momentan noch nicht beurteilen, da mir die Begründung noch nicht vorliegt." Bürgermeister Marsch ist in Urlaub und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Hauptthema der Einsprüche war die Schließung der Gebetsräume der Islamischen Gemeinde durch Bürgermeister Marsch wenige Tage vor der Wahl. Sowohl Sedat Özdemir als auch Karl-Heinz Maaß und die 116 Mitunterzeichner seiner Anfechtung sahen darin Wahlbeeinflussung. Dem Bescheid des Kommunalrechtsamts ist zu entnehmen, dass der Begriff "Schließung" nach Auffassung von Roland Marsch nicht zutrifft: "Eine Schließung der Räumlichkeiten sei von ihm zu keiner Zeit angeordnet worden. Zwischen den Verantwortlichen der Islamischen Gemeinde und ihm habe darüber Einvernehmen bestanden, dass ein weiterer Polizeieinsatz vermieden werden sollte. In diesem Sinne habe er dann die Verantwortlichen der Islamischen Gemeinde von der (bau-) rechtlichen Situation überzeugen können, die dann die Veranstaltung gegen 20.30 Uhr beendet hätten." Nochmals klargestellt wird in dem Bescheid, dass die Nutzung der Gebetsräume unzulässig war.

Die Behörde führt weitere Argumente auf, die aus ihrer Sicht gegen eine Wahlbeeinflussung spricht. So habe sich Marsch schon weit im Vorfeld des Wahltags klar für die Gebetsräume ausgesprochen und diese Räume nicht "publikumswirksam", also nach vorheriger Unterrichtung "von Polizei, Nachbarschaft und Presse" aufgesucht. "Die Unterrichtung der Presse und damit der (wahlberechtigten) Öffentlichkeit von Edingen-Neckarhausen erfolgte erst am darauffolgenden Tag und ohne sein Wissen." Außerdem habe Marsch bereits am Sonntag vor der Wahl einen Verantwortlichen der Islamischen Gemeinde aufgesucht und ihn gebeten, für die Beachtung der Bestimmungen zu sorgen.

Mannheimer Morgen - 03. November 2007 - Dr. Klaus Backes