Zum Thema Planfeststellungsverfahren L 597 (Brücke)

Fraktion

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause befaßte sich der Gemeinderat mit der Verlängerung der Planfeststellung zur L 597. Wie bekannt ist, würde der festgestellte Plan am 22. Februar 2015 außer Kraft treten, da mit seiner Durchführung nicht begonnen wurde.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte als Baulastträger beantragt, die Geltungsdauer um fünf Jahre zu verlängern. Die Gemeinde kann noch bis zum 4. September Einwendungen erheben.In der damaligen Sitzung hatte sich die SPD-Fraktion klar gegen eine Verlängerung ausgesprochen und wichtige Argumente augeführt. Zwischenzeitlich hat unsere Fraktion mit Schreiben vom 29. Juli an die Verwaltung weitere Punkte nachgereicht, von denen wir überzeigt sind, dass diese stichhaltig sind und bei der erneuten Prüfung standhalten. Diese Punkte haben wir in den vergangene Wochen an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.

 

Hier der Abschluss:"Bei der Feinstaub-Problematik wurden ebenfalls nicht die heute aktuellen Grenzwerte beachtet. In der EU-Richtlinie 99/30/EG ist festgelegt, dass am 1. Januar 2010 folgende Verschärfungen der Grenzwerte in Kraft treten: weiterhin 50 µg/m³ für den 24-Stunden-Mittelwert von PM10, es sind jedoch nur noch 7 Überschreitungen pro Jahr erlaubt. Dazu 20 µg/m³ für den Jahresmittelwert von PM10. Es ist deshalb sachlogisch, dass durch den Stau vor den Bahnübergängen (in diesem Fall die Schienenquerung nach Seckenheim), der sich durch die Taktfrequenzerhöhung ergibt (RNV Linie 5 - Zehn-Minutentakt nach Mannheim und Heidelberg), sich die Feinstaubbelastung nochmals wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus können durch die Verkehrsdichte die Grenzwerte, die zum Schutze der beanchbarten Bebauung einzuhalten sind, keinesfalls eingehalten werden. Dieser Umstand erfordert ebenfalls eine erneute Überprüfung der dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde liegenden Fakten, die im Ergebnis nur dazu führen kann, dass der Planfeststellungsbeschluss in der vorliegenden Form nicht verlängert wird". Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.