Zur „Mittelgewann“-Beilage im AMB

Ortsverein

In loser Folge berichteten wir bislang an dieser Stelle allgemein über die Mittelgewann-Thematik. Heute beschränken wir uns auf einige Argumente, welche die Bürgerinitiative vergangene Woche in der Beilage zum Bürgerentscheid gegen eine Bebauung anführte. Zum Vorwurf mangelnder Kommunikation hat unsere Gemeinderatsfraktion gesondert einen Beitrag verfasst.

Teil 1 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Ausgabe 9):

Es überrascht, wie seitens der BI plötzlich wieder der Bürgerentscheid in den Mittelpunkt gestellt und das Schaffen von Tatsachen „von oben herab“ bemängelt wird. Vor einigen Wochen regten die Köpfe selbiger Gruppierung noch Verhandlungen mit der Verwaltung und den Fraktionen anstelle eines Bürgerentscheids an. Verhandlungen mit einzelnen Vertretern hätten für die restlichen Bürger ebenfalls die Schaffung von Tatsachen von oben herab bedeutet. Nur der direkte Bürgerentscheid ermöglicht umfassende Beteiligung, sodass wir halbgare Kompromisse konsequent ablehnen.

Weiterhin wurde der Wunsch nach Wahrung des „dörflichen Charakters“ laut. Durchaus nachvollziehbar - jedoch verkennt man die Tatsache, dass Edingen-Neckarhausen in einem Ballungsraum zwischen drei Großstädten liegt und sich zumindest bis zu einem gewissen Grad an diese Umstände anpassen muss. Künstliches „Kleinhalten“ der Gemeinde wird dem Wohnbedarf nicht gerecht und bedenkt man, dass das letzte vergleichbare Neubaugebiet die Wingertsäcker vor rund 40 Jahren waren, so lässt sich eine Bebauung des Mittelgewanns kaum als übereilt bezeichnen.

Die Hervorhebung des Mittelgewanns als Wasserschutzgebiet ist unseres Erachtens hinfällig: Ab der Grenzhöfer Straße beginnt ein Wasserschutzgebiet, welches sich bis nach Heidelberg-Bergheim zieht und so bekanntlich an vielen Stellen bebaut ist. Es handelt sich beim Mittelgewann laut Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg lediglich um ein Wasserschutzgebiet der Stufe III/IIIA (sog. „Weitere Schutzzone“). Sofern, einfach ausgedrückt, nun also nicht gerade eine Kläranlage oder eine Abfalldeponie errichtet werden soll, stellt eine vorschriftsgemäße (Wohn-)Bebauung des Mittelgewanns aus wasserschutztechnischer Sicht kein Problem dar.

Teil 2 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Ausgabe 10):

Ein häufiges Argument gegen die Bebauung des Mittelgewanns ist der Verlust der Balance zwischen Wohn-/Nutzflächen und Naherholungsgebieten. Insbesondere der Erhalt des Obstbaumbestands wird seitens der Bürgerinitiative regelmäßig gefordert. Dabei müssen sich naturnaher Erholungsraum und Bebauung nicht ausschließen: Betrachtet man sich das Mittelgewann in seinem aktuellen Zustand, so macht der Obstbaumbestand knapp ein Drittel der Fläche aus, ist jedoch über das gesamte Gelände verstreut.

Im Falle einer Bebauung fallen 4,3 Hektar unbebaubare Ausgleichsfläche zur Begrünung an. Hier ließe sich u.a. ein regelrechtes „Wäldchen“ aus Obstbäumen anlegen – insbesondere attraktiv, wenn man z.B eine Bepflanzung mit seltenen und alten Sorten vornimmt. So lässt sich auch am Neubaugebiet ein zusammenhängender Rückzugs- und Lebensraum für Tiere und Pflanzen schaffen.

Sozialer Wohnungsbau im Mittelgewann ist möglich und nötig. Das Argument, dass auf bebaubaren 0,8 ha, die der Gemeinde gehören, kaum sozialer Wohnungsbau möglich sei, erübrigt sich dadurch, dass die Gemeinde im Rahmen des Umlegungsverfahrens am Ende deutlich mehr Land im Mittelgewann zur Verfügung haben wird – entsprechend auch mehr Möglichkeiten, um sozialen Wohnungsbau zu realisieren.

Wir rechnen mit einem Zugewinn von gut 1,6 ha (siehe hierzu auch den Beitrag im AMB Nr. 8), sodass der Kommune insgesamt rund 24 000 m² zur Verfügung stehen dürften. Wir haben den sozialen Wohnungsbau im Gemeinderatsbeschluss zum Mittelgewann durchgesetzt und er wird im Falle einer Bebauung kommen.

Es irritiert in diesem Zusammenhang, dass Bebauungsgegner uns einerseits vorwerfen, die gemeindeeigenen Flächen im Mittelgewann seien zu klein für ausreichend sozialen Wohnungsbau, gleichzeitig aber eine bruchstückhafte Teilbebauung fordern. Eine Teilbebauung hätte deutlich weniger Flächen zur Folge, was sozialen Wohnungsbau dann wirklich erschweren würde und die Preise anderer Grundstücke in die Höhe schnellen ließe.

Daher sagen wir:

NEIN zu unausgegorenen Teilbebauungsplänen.
NEIN zum Verhindern von dringend nötigem Wohnraum für alle Generationen.
NEIN zum Verhindern von sozialem Wohnungsbau.
NEIN beim Bürgerentscheid!