Unsere Handschrift für Familien: Das Elterngeld

Bundespolitik

Die SPD hat das Elterngeld in ihrem Wahlprogramm versprochen, im Koalitionsvertrag verankert und nun dafür gesorgt, dass es 2007 eingeführt wird.
Und so funktioniert das neue Elterngeld: 1. Das neue Elterngeld gibt es für alle, die nach Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder weniger als 30 Wochenstunden arbeiten. 2. Der Elternteil, der eine Babypause macht, erhält 12 Monate lang 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens (Bemessungsgrenze 2.700 Euro Einkommen vor der Geburt).

3. Beteiligen sich beide Elternteile für mindestens zwei Monate an der Babypause, wird das Elterngeld 14 Monate bezahlt. 5. Allein Erziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate. 6. Das monatliche Elterngeld kann auch halbiert und dann bis zu 28 Monate gestreckt werden. 7. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Liegt ihr Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, steigt das Elterngeld auf bis zu 100 Prozent Ersatzleistung. 8. Alle Nicht-Erwerbstätigen – Arbeitslose, Hausfrauen, Studierende – erhalten ein Elterngeld von 300 Euro, das nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. 9. Die bis zu dreijährige Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und Teilzeitanspruch bleibt erhalten.

Das sind die Vorteile des neuen Elterngeldes:
Wer im ersten Lebensjahr seines Kindes seine Berufstätigkeit einschränkt oder unterbricht, hat erstmals eine eigene wirtschaftliche Absicherung. 2. Mit dem Elterngeld wird die schnelle Rückkehr von Müttern in den Beruf gefördert. 3. Väter, auf deren meist höheres Einkommen die Familien oft nicht verzichten konnten, haben zum ersten Mal eine echte Chance auf eine Babypause. Weitere Informationen: www.spd.de