Unsere Haltung zum Mittelgewann

Pressemitteilungen

In der Tagen vor der letzten Gemeinderatssitzung wurde viel von Kompromissen gesprochen, in der Sitzung selbst von Seiten der BI beifallsumrauscht von Sturheit und Uneinsichtigkeit. Dass ausgerechnet diese Begriffe von der Seite verwendet wurden, die von Beginn an gebetsmühlenhaft Fairness und gegenseitigen Respekt einforderten, aber bei entsprechender Zuhörerkulisse und den zu erwartenden Hurra Rufen dann mal fünfe gerade sein lassen, wollen wir nicht weiter kommentieren. Geben und nehmen sind eben verschieden.

Frage: Was hätte von unserer Seite aus die von UBL und BI eingebrachte Kompromisslösung mit einer verkleinerten Wohnbaufläche bedeutet? Seit Monaten rechnet die BI vor, dass der Gemeindeanteil auf der Gesamtfläche von 10, 7 ha zu gering sein wird, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir sind hier anderer Auffassung, haben das auch mehrmals dargelegt und transparent zu vermitteln versucht. Nur will man uns Partout nicht Glauben schenken. Wir haben uns daran gewöhnt. Wie aber sollte dann der von uns favorisierte bezahlbare Wohnraum auf der deutlich reduzierten (Kompromiss-) Fläche umsetzbar ein, wenn schon 10, 7 ha hier nicht ausreichen sollen?

Diese Frage wollte uns niemand beantworten, vermutlich weil es keine akzeptable Antwort gibt. Wir haben von Beginn an damit argumentiert, dass es notwendig ist ist, in unserer Gemeinde die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum als Pflichtaufgabe in den Blick zu nehmen.Wir sahen und sehen in der Bebauung des "Mittelgewanns" weiterhin die Chance, innerhalb eines mittelfristig überschaubaren Zeitfensters auch finanziell erschwinglichen Wohnraum anbieten zu können.

Und nochmals: Bis alle gesetzlich vorgegebenen Schritte gemacht sind, ist vor dem Jahr 2019 eher nicht mit dem Startschuss zu rechnen. Und: Nur in einem flächenmäßig großen Bauland und mit dem damit verbundenem großem Gemeindeanteil sehen wir die Chance, unsere Ziele umsetzen zu können, nämlich Familien, Rentnern und Singles, Einwohnern aus Edingen-Neckarhausen und Rückkehrwilligen die Möglichkeiten zum finanziell vertretbaren Miet- oder Pachtpreis zum Wohnen zu geben. Bei der angedachten Kompromisslösung und dem damit einhergehenden kleinen Gemeindeanteil bleiben diese Zielgruppen nicht nur weiterhin aussen vor, sondern sind gezwungen, sich im Umland umschauen zu müsen. Denn dort wird regelmäßig Bauland ausgewiesen, siehe Ladenburg und Heddesheim.

Zurück zum Kompromiss. Lt. dem Aphoristiker Ernst Koch ist "ein Kompromiss die fabelhafte Gelegenheit, sich auf meinen Standpunkt zu einigen." Und eben diesen Standpunkt von Seiten der UBL und der BI, ein verkleinertes Baugebiet, haben wir aus den vorgenannten Gründen abgelehnt. Noch ein Wort zum Bürgerbegehren. Wir haben vom ersten Tag an gesagt, dass wir das Bürgerbegehren respektieren und das Ergebnis des Bürgerentscheids akzeptieren werden. Ohne wenn und aber. Egal, was dabei herauskommen wird. Dabei bleibt es auch. Da sind wir dieses Mal wirklich stur.

Hinweis: Dass bezahlbarer Wohnraum allen Unkenrufen zum Trotz auch in Gemeinden unserer Größenordnung möglich ist, macht der Blick auf die nachfolgenden Links deutlich.

Broschüren und Materialien zum Thema "Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum" "Rhein-Neckar-Info 2/16. Infodienst des Verbandes Region Rhein-Neckar. www.verband-region-rhein-neckar.de
"Vorwärts", Ausgabe August/Sepember 2016. Die Zeitung der deutschen Sozialdemokratie.
"DEMO Impulse", Sonderausgabe Juni 2016. www.bundes-sgk.de.

Pressemitteilungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Nr. 234/16 vom 04.10.2016. Bundesbaustaatssekretär Adler begrüßt gemeinschaftliches Engagement von Städten, Kommunen und Ländern zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus. Nr. 164/16 vom 08.07.2016. 500 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau. Nr. 325/15 vom 27.11.2015. Bundesbauministerin Barbara Hendricks stellt Wohnungsbau-Offensive vor.
10-Punkte-Programm zum Abschluss des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen.

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Diese enthält Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU. Das Landeswohnraumförderungsprogramm bzw. die Mietwohnraumförderung in Baden-Württemberg umfaßt: Förderart: Zuschuss und Darlehen. Förderbereich: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien; Wohnungsbau und -modernisierung. Förderberechtigte: Unternehmen, Kommunen öffentliche Einrichtungen. Ansprechpartner: zuständige Wohnraumförderungsstelle, L-Bank.