SPD-Gemeinderatsfraktion Edingen-Neckarhausen zum "Mittelgewann"

Fraktion

Die Mitglieder der SPD-Gemeinderatsfraktion Edingen-Neckarhausen haben am 7. Juli in ihrer Fraktionssitzung und am 13. Juli zusammen mit Vorstandsmitgliedern des SPD-Ortsvereins und weiteren interessierten Ortsvereinsmitgliedern die uns am 6. Juli vorgelegten Antworten zu unserem Fragenkatalog zum "Mittelgewann" vom 14. Juni vorberaten.

Dabei haben wir einen Antrag für die gestrige Gemeinderatssitzung zum TOP 7 formuliert und am 14. Juli der Gemeindeverwaltung vorgelegt, der dem nachfolgenden Schriftsatz entnommen werden kann. Und hier der Antragstext:

 

Wir bitten, nach ausgiebiger Beratung und Abwägung von Vor- und Nachteilen den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt wie nachfolgend aufgeführt abzuändern bzw. zu ergänzen.

Der Gemeinderat möge beraten und wie folgt beschließen:

In den Bebauungsplanfestsetzungen wird dreigeschossiger Wohnungsbau festgelegt.

Daneben beschließt der Gemeinderat, dass die Realisierung von sozialem Wohnungsbau auf Basis von Erbpacht im Baugebiet erfolgt.

Der dreigeschossige Wohnungsbau und die Realisierung von sozialem Wohnungsbau auf Basis von Erbpacht ist auf den im Eigentum der Gemeinde dazu geeigneten Grundstücken umzusetzen. Zu diesen Zwecken ist ein Bauträger heranzuziehen bzw. die Option der Beteiligung der kommunalen Bau- und Grundstücks GmbH zu prüfen.

Wem Gemeindegrundstücke zur Bebauung veräußert werden, ist vom Gemeinderat zu entscheiden.

Einwohner von Edingen-Neckarhausen und rückkehrwillige, ehemalige Einwohner von Edingen-Neckarhausen sind vorrangig zu berücksichtigen.

Die energetische Versorgung soll durch Blockheizkraftwerke erfolgen.

Für weitere Auskünfte stehen wir in der Gemeinderatssitzung vom 20. Juli gerne zur Verfügung.

Zum Redaktionsschluss war uns natürlich nicht bekannt, wie der Gemeinderat unseren Antrag aufnimmt, ob darüber abgestimmt wird und wie das Abstimmungsergebnis lautet. Das wird spätestens am morgigen Freitag in der regionalen Presse nachzulesen sein.

Unsere vor Monatsfrist gestellten Fragen zum Mittelgewann und der Antwortkatalog der Gemeindeverwaltung sind hier abrufbar.