Höhere Steuerrabatte für die Kinderbetreuung

Ortsverein

Im letzten Mitteilungsblatt hatten wir ausgeführt, was insbesondere unsere Gemeinde in Sachen Kinderbetreuung alles getan hat. So führten wir u.a. den Kinderhort hinter der Pestalozzischule an und die Umsetzung der Kernzeitbetreuung in unseren Grund- und Hauptschulen fand Erwähnung. Dazu kam die Bedarfsfeststellung für die Betreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren in unsrer Gemeinde, die momentan bei 38 Plätzen liegt und mit 25 Plätzen vom privaten Verein „Vogelnest“ und mit fünf Plätzen vom kath. Kindergarten St. Andreas getragen wird.

Dass sich mit dem neuen Elterngeld ab Januar 2007 bundespolitisch in Punkto Familienpolitik wieder was bewegen wird, hatten wir an dieser Stelle ebenso publiziert. Was gibt es aber noch Neues:
Rückwirkend vom 1. Januar 2006 an können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben oder als Sonderkostenabzug geltend gemacht werden. D.h., Erwerbstätige haben bessere Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Es muss ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (Kindergeld) bestehen. Die Kinder müssen zum Haushalt des Steuerzahlers gehören. Das heißt, sie müssen dort leben oder mit dessen Einwilligung vorübergehend auswärts untergebracht sein. Und: Die Aufwendungen müssen für Dienstleistungen erbracht werden, die der Kinderbetreuung dienen, wie etwa Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindergärten, Kindertagsstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen.
Welche Voraussetzungen noch vorliegen müssen und was Finanzbeamte nicht anerkennen, geht aus einem Infoblatt zum Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Seite 1091, hervor.
Dieses kann bei unseren Ortsvereinsvorsitzenden Thomas Zachler, Tel.: 5343 und Barbara Dietz-Becker, Tel.: 16717 bezogen werden.