TFA-Belastung halb so wild? Von wegen!

Ortsverein

In einer sprachlich sehr hübschen Pressemitteilung vom 30.03. versucht die Fa. Solvay aus Bad Wimpfen die Wogen zu glätten, was die Einleitung von TFA in den Neckar angeht. Neben ausführlicher Informationen über die dort produzierten „Fluorspezialitäten“ berichtet man, dass die TFA-Konzentration unbedenklich sei, man diese aber trotzdem weiter begrenzen möchte.

Die nachfolgende Angabe, dass ein 70kg schwerer Erwachsener rund 4000 Liter Wasser am Tag trinken müsse, um gesundheitliche Folgen von TFA zu verursachen, lenkt vom aktuellen Problem ab:

Wie auch die Firma Solvay erkennt, stellt eine TFA-Belastung von 10 Mikrogramm/Liter einen Maßnahmewert dar, ab welchem die Belastung reduziert werden soll. Die Belastung in Edingen-Neckarhausen liegt seit der ersten Messung am 29.09.2016 zwischen 13 und 21 Mikrogramm/Liter und überschreitet den Maßnahmewert somit klar.

Laut Arno Kaiser, Verbandsrechner des Wasserversorgungsverbands „Neckargruppe“, ist dies bei sämtlichen Brunnen der Gemeinde der Fall und nicht -wie Solvay verstanden haben will- bei nur einem.

Da die Gemeinde die Belastung reduzieren muss, jedoch alle Brunnen betroffen sind, ist der Kauf von Wasser aus Heidelberg und Mannheim unumgänglich. Daraus ergibt sich die nun bekannte Erhöhung der Wassergebühren um 35 Cent, denn die beiden Städte stellen ihr Wasser nicht umsonst zur Verfügung.

Die von einigen geäußerte Behauptung, die Gemeinde erhöhe hier willkürlich zum eigenen Nutzen die Wassergebühren, ist schlichtweg falsch. Der Wasserversorgungsverband ist bereits rein rechtlich gar nicht befugt, Gewinne zu erzielen – und das ist auch gut so, denn Trinkwasser darf kein Handelsgut werden.

Solange die TFA-Konzentration in unseren Brunnen über 10 Mikrogramm bleibt, kann die Gemeinde jedoch gar nicht anders, als Wasser zu kaufen.

Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, daher nochmals darum, noch heute Ihre Unterschrift gegen die weitere Einleitung von TFA in den Neckar zu leisten – entweder über die diesem AMB beiliegende Liste, oder online unter openpetition.de/!qnvwn

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass gegen die kürzlich verschickten Wasserbescheide im Rahmen der dort genannten Vorgaben und Fristen selbstverständlich Einspruch eingelegt werden kann. (PH)