Flüchtlingsunterkunft im Sport- und Freizeitzentrum

Pressemitteilungen

Anmerkungen zu Top 3 der Technischen Ausschusssitzung (TA.):

Uns erfreute die Teilnahme so zahlreicher Bürger an der TA. Sitzung. Sie haben die Vorstellung der Planung vom ersten Moment an erlebt, denn diese war sowohl für die Bürger, als auch für die Ausschussmitglieder neu. Entsprechend lang waren auch die folgenden kontroversen Diskussionen.

Bei einem Teil  der Bürger lag das Interesse auf der vorgeschlagenen Umlegung und Bebauung der rückwärtigen Gartenflächen nördlich der Bismarckstraße. Hierbei wäre zu beachten, dass es in der Nähe der Flüchtlingsunterkünfte liegt und außerdem dem Lärm der Sportstätten ausgesetzt ist. Das ist keine Wertung, man sollte es aber wissen.

Die Anschlussunterbringung für Flüchtlinge stellt baulich eine große Herausforderung dar. In der Sitzung wurden viele Fragen geklärt, die Presse berichtete darüber, trotzdem sind durch weiteres Nachdenken neue Fragen entstanden. So ist weiterhin offen, was definitiv gewollt ist.

Auf Dauer angelegte Bebauung stellt an den Städtebau andere Anforderungen als eine, auf die Dauer von 10 Jahren angelegt ist.

Bei einer unbegrenzten Dauernutzung muss an Garagen und Autostellplätze gedacht werden, ebenso an Keller oder anderen   Abstellräumen. Kurz gesagt: die Häuser müssen  allen Standards entsprechen und die Grundrisse müssen, wenn eine normale Wohnnutzung stattfinden soll, variabel sein. Auch der Schallschutz von Wohnung zu Wohnung muss gewährleistet sein.

Als nachfolgende Wohnnutzung wäre an sozialschwache Bürger, Studenten usw. zu denken.

Der vorgeschlagene Gemeinschaftsraum plus Büros für Sozialbetreuung und dem Netzwerk Asyl könnten, in ein Jugendzentrum umgewandelt werden oder diversen Vereinen zur Verfügung stehen.

Wenn die Flüchtlinge diese Gebäude verlassen werden, dann kämen Kosten für eine umfangreiche Sanierung auf die Gemeinde zu, zuzüglich der Umbaukosten.

Eine auf 10 Jahre ausgelegte Nutzung als mobile Bebauung, d.h. mobile Unterkünfte auf Rädern und zerlegbare Holzkonstruktionen, wären, mit oder ohne Fundamente, eine alternative Unterbringungsart. Hier sollten die Kosten der Wiederherstellung des Geländes in der Ausschreibung gesondert angefragt werden. Städtebaulich lässt sich auch für diese Wohnform eine gute Lösung finden, weil sie aufgrund ihrer geringen Höhe, durch geschickte Anordnung und Bepflanzung einen ansprechenden Anblick bieten könnten.

Eine Durchmischung beider Wohnformen bietet Variabilität im Hinblick auf die zeitliche Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge. Bei Leerständen könnten die mobilen Häuser entfernt werden und die Gemeinde hätte keine weiteren Kosten.

Klar ist schließlich, dass alle Maßnahmen förderfähig sein müssen. Die Gemeinde darf den finanziellen Aspekt nicht aus den Augen verlieren, d.h. sie muss sich auf das Notwendige beschränken.